Kooperation Bildung und Teilhabe

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Wir organisieren Nachhilfeunterricht und tragen damit zu mehr Chancengleichheit bei. 

Das Angebot richtet sich an alle Schüler:innen aus Grund- und weiterführenden Schulen.

Kind Nachhilfe

Wer kann einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen?

Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem

  • SGB II
  • SGB XII, Wohngeldgesetz,
  • Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die Antragsteller

  • dürfen noch keine 25 Jahre alt sein,
  • sollten eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
  • Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sein.
     

Wichtig ist, dass der Antrag für jedes Kind gesondert und grundsätzlich vor Deckung des Bedarfs gestellt wird. Bitte nutzen Sie die hierfür die vorgesehenen Antragsformulare.

Weitere Informationen erhalten sie auf der Website des Jobcenters Mainz-Bingen. Link: https://www.mainz-bingen.de/de/Jobcenter/Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.php

Für Unterstützung kontaktieren Sie gerne den:die Sozialarbeiter:in Ihrer Schule.

Nehmen Sie Kontakt auf

Stephanie Wittorf
Stephanie Wittorf

Stephanie Wittorf

Lernförderung Bildung und Teilhabe, Ferienkurse

Tel: (06132) 79003-35
JAB Trust Logo
Seite teilen